sport live e.V.
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Sport auf Verordnung


Teilnahme am ambulanten Rehabilitationssport im sport live e.V.

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, liebe Sportfreunde,

wenn Sie Interesse haben, ihre Fitness im Rahmen einer ambulanten Rehabilitationssportgruppe zu erhalten oder weiter auszubauen, dann sollten Sie nachfolgende Hinweise und Abläufe beachten.

  1. Verordnung:
    Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport (Krankenkasse) bzw. Antrag der BfA/ LVA. Die Verordnung zur Teilnahme erfolgt durch ihren Hausarzt und ist ein Teil des Behandlungsplanes. Eine Teilnahme ohne Verordnung ist nicht möglich, dies gilt auch für privatversicherte Patienten und Selbstzahler. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Rehabilitationssports 50 Übungseinheiten (Richtwerte), die in einem Zeitraum von 18 Monaten (Richtwerte) in Anspruch genommen werden können (siehe neue Rahmenvereinbarung). Bei einigen Krankheiten kann wegen der häufig schweren Beeinträchtigungen der Mobilität oder Selbstversorgung im Sinn der ICF sowie der erforderlichen komplexen Übungen ein erweiterter Leistungsumfang von insgesamt 120 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 36 Monaten notwendig sein und bewilligt werden.

    Neu: Eine längere Leistungsdauer ist nur möglich, wenn die langfristige Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung wegen geistiger oder psychischer Krankheiten/Behinderungen (z.B. Suchterkrankungen), die selbstgesteuerte Aktivitäten zur Durchführung des Übungsprogramms nicht ermöglichen, nicht oder noch nicht gegeben ist. In diesen Fällen erfolgen die Erst- bzw. ggf. weitere notwendige Folgeverordnung(en) bei Rehabilitationssport für 120 Übungseinheiten in 36 Monaten. Auf dem in der Reha Einrichtung ausgehändigten Antrag (BfA/ LVA), mit einer Empfehlung zu weiteren Therapien, ist vom Hausarzt die Teilnahmeverordnung einzuholen (wie auf dem Antrag für die Krankenkasse). Die Verordnung (Antrag Krankenkasse bzw. Antrag BfA/ LVA) ist bei der Anmeldung in der ambulanten Rehabilitationsportgruppe dem Sporttherapeuten zu übergeben.

  2. Kostenübernahme:
    Ihre Krankenkasse sollte die Förderung auf der Formularrückseite bestätigen. Nach einer erfolgten Anschlussheilbehandlung (AHB) übernimmt ihre Rententräger (Erwerbstätige) für das erste Halbjahr die Förderung. Bedingung der Patient muss sich spätestens in einem Zeitraum von 4 Wochen nach der AHB in einer ambulanten Rehabilitationssportgruppe angemeldet haben. Ihre Krankenkasse unterstützt die Teilnahme an dieser Therapie mit einem Förderbetrag. Die Förderung kann bei mit medizinischer Notwendigkeit verlängert werden.

  3. Was kostet Rehasport:
    Durch die entsprechende Diagnose und Trainingsverordnung Ihres Arztes helfen wir Ihnen, Ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu entwickeln und/oder zu erhalten. Bei bestehender Einschränkung existiert ein Rechtsanspruch auf Sport! Dieser Rechtsanspruch ist als Rehabilitationssport im § 44 Sozialgesetzbuch IX festgelegt. Eine Zuzahlung oder Selbstbeteiligung für die Teilnahme am Rehasport ist nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Kostenträger (in der Regel Ihre Krankenkasse).

  4. Eigenbeitrag für Selbstzahler und Hinweise an die Teilnehmer:
    ab Oktober 2010 gilt die Preisliste ambulanter Rehabilitationssport

  5. Privatversicherte, Selbstzahler:
    - Verordnung vom Hausarzt einholen
    - Anmeldung in der Herzgruppe
    - Einzugsermächtigung erteilen

    Die Abbuchung erfolgt nach Ablauf der Verordnung auf der Grundlage der Fördersätze der Krankenkasse, die Rechnung wird zugestellt.

Der Weg des Patienten in die ambulante Rehasportgruppe:

  1. Hausarzt Verordnung einholen
  2. Krankenkasse Kostenübernahme
  3. Anmeldung im Sportverein unter 0163 266 679 9

Dokumente:

  1. Aufnahmeinformationen
  2. Preisliste ambulanter Rehabilitationssport
  3. Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining



 

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