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Informationen:
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.02.2010
Satzungsauszüge
Ausgegebenem Anlaß haben wir die wichtigsten Satzungsauszüge hier zusammengestellt: Die vollständige und gültige Satzung erhaltet ihr hier. Der Vereinsvorstand bittet alle Mitglieder und ggf. deren Vertreter, die Satzung einzuhalten. Mitgliedschaft§ 10 Erwerb der MItgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft ist schriftlich unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Im Falle der Ablehnung, die nicht begründet werden braucht, ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Diese entscheidet endgültig. Die Verfahrensweise bei der Aufnahme in die jeweilige Abteilung/Sektion regelt diese selbständig (incl. den Formen der Beitragszahlung, der Aufnahmegebühr und der Vorgehensweise bei Beitragsrückständen in Ergänzung zu den Regelungen der Satzung).
(2) Die Kündigung der Mitgliedschaft (Austritt) ist nur zum 30.06 oder 31.12. möglich. Die Kündigung muss dem Vorstand gegenüber schriftlich erfolgen und spätestens sechs Wochen vor Halbjahresende (Zugang) in der Geschäftsstelle (Postanschrift) vorliegen. §14 Beitragswesen (1) Es ist von jedem Mitglied ein Vereinsbeitrag (Grundbeitrag) und eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Über die Festsetzung entscheidet die Mitgliederversammlungversammlung. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung
befreit.
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| sport live e.V. Knieperdamm 42 18435 Stralsund | |||||||
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